Ausbildungsordnung modernisiert: Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen


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23. Juni 2022: Ein Autounfall, ein Wohnungseinbruch oder eine Vermögensanlage – in all diesen Fällen sind Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen gefragt. Dabei hat sich die stark beratungs- und vertriebsorientierte Branche in den vergangenen Jahren dynamisch weiterentwickelt. Zum einen gibt es neue, über vielfältige digitale Kanäle verfüg­bare Geschäftsmodelle, zum anderen nimmt eine ganzheitliche, auf den Kunden beziehungsweise die Kundin zugeschnittene kompetente individuelle Beratung und Betreuung zur Absicherung unterschiedlichster Lebenssituationen eine immer größere Rolle ein.

Um für die neuen Anforderungen gewappnet zu sein, wurde die Ausbildungsordnung zum Kaufmann/zur Kauffrau für Ver­sicherungen und Finanzanlagen überarbeitet. Sie tritt am 1. August 2022 in Kraft. Zur breiten Kernqualifikation, zu der vor allem digitale Kompetenzen, moderne Arbeits- und Projektmethoden sowie ganzheitliche und nachhaltige Beratung gehören, kommen die “Kundenbedarfsfelder” hinzu, entlang derer die zu vermittelnden Kompetenzen aufgebaut werden. Hierzu zählen zum Beispiel die Absicherung von Wohnen und Wohneigentum, von Berufsausübung und Freizeitgestaltung, von Mobilität und Reisen, von Krankheit und Pflege sowie die Förderung der Gesundheit. Weitere Informationen zur modernisierten Ausbildungsordnung finden Sie hier.