Foto: © Florian Freund, SCHULEWIRTSCHAFT Deutschland
Berlin, 7. Dezember 2020: Seit Januar 2020 besteht für jeden Azubi die Möglichkeit, die duale Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Dabei kann die Teilzeit auch nach Beginn der Ausbildung und flexibel für verschiedene Zeiträume vereinbart werden. Allerdings sind Ausbildungsbetriebe nicht verpflichtet, Teilzeit-Azubis auszubilden – d.h. Azubi und Ausbildungsbetrieb müssen sich absprechen. Wichtig zu wissen: Der Berufsschulunterricht verkürzt sich in aller Regel nicht und findet in Vollzeit statt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.