Foto: © Florian Freund, SCHULEWIRTSCHAFT Deutschland
Berlin, 31. März 2020: Ob in Hörfunk-, Film-, TV- oder Onlineproduktionen, ob in Theatern, Messe- und Veranstaltungsagenturen oder im Marketing und der Unternehmenskommunikation – Mediengestalter/-innen Bild und Ton üben in den unterschiedlichsten Branchen einen ungemein vielseitigen Beruf aus, der zudem ständigen technischen Weiterentwicklungen unterliegt.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat daher im Auftrag der Bundesregierung und gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien sowie den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis die Ausbildungsordnung überarbeitet. Die bisher eigenständigen Ausbildungen „Film- und Videoeditor/-in“ sowie „Mediengestalter/-in Bild und Ton“ wurden darüber hinaus zusammengeführt, so dass es nun eine einheitliche Ausbildung im Bereich der technischen Medienproduktion gibt. Die neue Ausbildungsordnung tritt zum 1. August 2020 in Kraft. Informationen zur Ausbildungsordnung gibt es hier.