Ausbildungswissen kompakt: Ausbildungsvergütung


Foto: © analogicus, Pixabay

Berlin, 4. Januar 2021: Jeder Jugendliche in einer betrieblichen bzw. dualen Ausbildung erhält vom Betrieb eine Ausbildungsvergütung, die in der Regel von Ausbildungsjahr zu Ausbildungsjahr steigt. Auch für die Ausbildung in einem Pflegeberuf wird seit 2020 eine Vergütung gezahlt. Die jeweilige Höhe der Vergütung ist weniger abhängig vom Beruf als von der Branche. So verdient in Berlin und Brandenburg z.B eine Kauffrau für Büromanagement im ersten Ausbildungsjahr im Kraftfahrzeuggewerbe 700 Euro, in der Metall- und Elektroindustrie reichlich 1000 Euro brutto pro Monat.

Das liegt daran, dass Ausbildungsvergütungen in Tarifverträgen zwischen den Sozialpartnern der jeweiligen Branche einer Region vereinbart werden und für alle Ausbildungsberufe in dieser Branche und in diesem Tarifgebiet gelten. Damit werden Ausbildungen nicht nur branchenabhängig, sondern auch abhängig vom Ausbildungsort vergütet. Ist ein Ausbildungsbetrieb nicht an eine tarifliche Vereinbarung gebunden, darf er maximal 20 Prozent weniger Gehalt als branchenüblich zahlen.

2019 hat die Bundesregierung die Einführung der Mindestvergütung für Auszubildende beschlossen. Seit 2020 gilt eine Azubi-Mindestvergütung für alle neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge, wenn es keine Branchenvereinbarung gibt. Azubis bekommen 2021 im ersten Ausbildungsjahr monatlich mindestens 550 Euro, 2023 werden es dann schon 620 Euro sein. In der Praxis liegen die Vergütungen aber meist über dieser Untergrenze.

Eine Übersicht über die aktuellen tariflichen Ausbildungsvergütungen in Berlin und Brandenburg findet man im gemeinsamen Tarifregister

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