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22. April 2024: Die Ausbildungsordnung zum/zur Feinoptiker/-in wurde modernisiert. Sie tritt zum 1. August 2024 in Kraft.

Feinoptiker und Feinoptikerinnen arbeiten in industriellen und handwerklichen Betrieben vor allem in der Herstellung von Mess- und Vergrößerungstechnik sowie in der Halbleiterfertigung und Medizintechnik. Neben manuellen Tätigkeiten kommt dabei auch dem Einsatz von Maschinen große Bedeutung zu. Die Weiterentwicklung von Technologien und Verfahren hat nun zum Anpassungsbedarf von Ausbildungsinhalten und Prüfungsanforderungen geführt. So sind zukünftig etwa Arbeitsprozesse und -ergebnisse auf der Grundlage von prozess- und produktbezogenen Daten zu analysieren, auszuwerten und zu optimieren.

Weitere Informationen zur modernisierten Ausbildungsordnung finden Sie hier.