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17. Oktober 2022: “Mehr Digitalisierung – mehr Mandantenorientierung” – das gilt für die modernisierte Ausbildungsordnung der angehenden Steuerfachangestellten ab 1. August 2023. Denn ob Steuererklärung, Betriebsprüfung oder Buchführung – ohne die Unterstützung durch digitale beziehungsweise elektronische Verfahren geht in den Kanzleien der Steuerberater und in der Finanzverwaltung mittlerweile (fast) nichts mehr. Zudem erwarten Mandan­tinnen und Mandanten bei steuer- und betriebs­wirtschaftlichen Fragen gut beraten zu werden.

Und um die Berufsausbildung zum/zur Steuerfachangestellten modern und attraktiv zu gestalten, wurden darüber hinaus auch die neuen Standardberufsbildpositionen in die Ausbildung aufgenommen. Dadurch findet insbesondere das Thema “Nachhal­tigkeit” künftig eine besondere Berücksichtigung. Weitere Informationen zur modernisierten Ausbildungsordnung finden Sie hier.