
11. November 2025: Zum siebten Mal lobt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Bundesteilhabepreis aus. Der Preis hat in jedem Jahr einen anderen Schwerpunkt. In diesem Jahr geht es um das Thema »BERUFSEINSTIEG INKLUSIV – Übergang von der beruflichen Bildung in den Arbeitsmarkt für junge Menschen mit Behinderungen«. Das BMAS zeichnet jährlich gute Beispiele aus der Praxis und Modellprojekte aus, die vorbildlich für den inklusiven Sozialraum und bundesweit in Kommunen oder Regionen übertragbar sind. Der Fokus liegt auf dem reibungslosen Zusammenspiel aller Beteiligten im beruflichen Inklusionsprozess. Das Ziel ist, eine umfassende, dauerhafte berufliche Teilhabe zu ermöglichen. Auf diese Weise soll ein Höchstmaß an sozialer Teilhabe ohne Ausgrenzung von jungen Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt erreicht werden.
Was wird gesucht?
Gesucht werden gute Beispiele aus der Praxis, innovative Projekte, Strategien und Lösungen – die u.a. folgende Fragen ganz oder teilweise beantworten:
- Welche innovativen Wege gibt es, um junge Menschen mit Behinderungen aktiv und erfolgreich in den Arbeitsmarkt einzubinden?
- Wie gelingt eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten?
- Welche Rahmenbedingungen und Strategien werden geschaffen, um eine erfolgreiche Vermittlung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen?
- Wie können Übergangsphasen zwischen beruflicher Bildung und Beschäftigung zur Regel werden?
- Was hat dazu beigetragen, dass sich Strategien und Abläufe inklusionsorientiert verändert haben?
Machen Sie mit und zeigen Sie mit Ihrem Beispiel aus der Praxis oder Modellprojekt das übertragbare Potenzial für andere!
Wer kann sich bewerben?
Teilnahmeberechtigt sind Akteurinnen und Akteure, die in den Bereichen der beruflichen Bildung und des Arbeitmarkts die Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderungen ermöglichen. Hierzu zählen Angebote der betrieblichen, der überbetrieblichen und der außerbetrieblichen beruflichen Bildung sowie auch z.B. Berufsbildungswerke (BBW), Berufsförderwerke (BFW) und Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Zum Arbeitsmarkt zählen neben Arbeitgebenden ebenso Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Jugendberufsagenturen und Dienstleistende. Darüber hinaus sind Verbände und Vereine, Menschen mit Behinderungen, Stellen der öffentlichen Verwaltung sowie Kommunen und Regionen angesprochen.
Bewerbungsstart war der 4. November 2025, Abgabeschluss ist der 8. Februar 2026. VIel Erfolg!





